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Ute Lukasch

Ergebnisse des Wohngipfels am 21. September 2018 – Auswirkungen und Konsequenzen für Thüringen

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 6/6208 Weiterlesen


Rede Ute Lukasch : Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4454 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4899 - ZWEITE BERATUNG Weiterlesen


Chancen, Nutzen und Perspektiven für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/2162 Weiterlesen


Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung von Fonds zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1090 Weiterlesen


Radverkehr in Thüringen planvoll und zielstrebig verbessern

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/616 Weiterlesen


Sittenwidrige Löhne in Thüringen bekämpfen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7429 Weiterlesen


Situation von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosengeld-II-Empfangenden in Thüringen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7016 Weiterlesen

Ute Lukasch

Soziales Wohnen ist generationengerecht, barrierefrei und bezahlbar

Zum Tag des sozialen Wohnens, dem 4. Oktober, erklärt Ute Lukasch, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Wohnen ist ein Grundrecht und hat in den Händen von Spekulanten nichts zu suchen. Deshalb schaffen wir Sozialen Wohnraum nicht nur durch den Bau neuer Häuser und einer Mietpreisbindung, es ist notwendig, das Wohnen neu zu denken. Das beinhaltet barrierearme, generationengerechte und vor allem bezahlbare Wohnungen.“ Zu diesem Zwecke plant die rot-rot-grüne Koalition ein umfassendes Konzept zum sozialen Wohnen in Stadt und Land. Daraus soll eine Gesetzesinitiative mit einem Landesgesetz zum sozialen Wohnen entwickelt werden.

„Ein Gesetz gibt uns den Gestaltungsspielraum, um Wohnungsbau und die Ausstattung bestehender Wohnungen an die Herausforderungen des modernen Wohnens anzupassen. Dazu gehört das Erreichen von Klimaneutralität ebenso wie die Bereitstellung von genügend bezahlbarem Wohnraum, der den sozialen, gesundheitlichen und infrastrukturellen Anforderungen gerecht wird.“ Hier ist in besonderem Maße die Quartiersentwicklung zu benennen, die eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, an Erholungs- und Einkaufsflächen, sowie schnelles Internet einbeziehen muss. Aber auch in der Landesentwicklung sind diese Themen zu beachten und zu entwickeln. „Mit diesen Maßnahmen soll eine deutliche Verbesserung des Wohnungsangebotes umgesetzt werden, für ein gutes Wohnen für Alle“ konstatiert Ute Lukasch abschließend.