Rede Ute Lukasch : Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen
Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4454 -
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4899 - ZWEITE BERATUNG

Rede von Ute Lukasch 25.1.2018 (107-plenarsitzung-arbeitsfassung)

Abgeordnete Lukasch, DIE LINKE:

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben nun noch nach den langwierigen und intensiven Beratungen und vor den Entscheidungen den letzten Einzelplan zu beraten. Der Einzelplan 18 sind die staatlichen Hochbaumaßnahmen, die von den landeseigenen Liegenschaften sprechen. Darin sind die Baumaßnahmen veranschlagt, inbegriffen auch bei diesen Liegenschaften des Landes deren Nutzung, die einem Dritten übertragen wurde. Das sind zum einen das Universitätsklinikum in Jena und der Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal. Die Hauptverantwortung für diese ganzen Punkte trägt natürlich das Infrastrukturministerium. Bei den einzelnen Änderungsanträgen handelt es sich immer um konkrete Projekte, die sich dahinter verbergen, und oft gibt es noch korrespondierende Haushaltstitel in den jeweiligen Einzelplänen. Aus diesem Grunde genügt es nicht immer, in manchen Fällen nur in den Einzelplan 18 zu schauen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den eingereichten Änderungsanträgen, von denen ich nur exemplarisch ein paar Dinge aufzähle. Unzweifelhaft liegt der Schwerpunkt im Hochschulbereich. Zwei Drittel befassen sich damit. Mit Ausnahme des Antrags zum Titel 891 03 zum Ausbau und Neubau der Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, wo es um den Erwerb eines Spezialmikroskopes geht, handelt es sich bei den meisten um Ergänzungen von Haushaltsvermerken. Das klingt jetzt etwas kompliziert. Zu dem Bereich Hochschulen wird sich dann nachher noch mal meine Kollegin Eleonore Mühlbauer äußern, ich würde mich dann hier kurzfassen. Ähnlich verhält es sich bei den übrigen Anträgen, bei Hochschulen gibt es ja noch die Nebenkosten, das sind eigentlich - mehr oder weniger - technische Vorgänge.
Die zweite, größere Anzahl von Anträgen dreht sich im Wesentlichen um ressourcenschonende und energetische Baumaßnahmen, wo ebenfalls eine Regelung zu vergleichbaren Baunebenkosten getroffen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, zwei weitere Bereiche möchte ich hervorheben, einmal den Investitionstitel im Kapitel 18 09, in dem dringliche Sanierungen der Vogelschutzwarte in Seebach finanziert werden. An diesem Beispiel kann man das vielleicht etwas mehr verdeutlichen, um was es im Einzelplan 18 geht. Ich weiß nicht, wer von Ihnen das Objekt kennt. Es handelt sich um eine Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, in der schon im Jahre 1911 die Vogelschutzwarte einge-richtet wurde. Schon seit Längerem existieren hier einige Probleme durch eindringendes Wasser. Jeder, der sich mit Bauen auskennt und weiß, was passiert, wenn man da nicht zügig handelt, sieht die Notwendigkeit für das Einstellen von finanziellen Mitteln, denn je länger man wartet, desto teurer wird es und desto höher ist der Aufwand.

Letzter Punkt in dem Kapitel 18, zu den Bauten im Bereich Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, ist ein neu eingefügter Titel mit der Bezeichnung „Investitionen in Liegenschaften und Gebäuden der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst“. Auch hier dürfen Ausgaben bis zu 2 Millionen Euro aus den Minderausgaben im Einzelplan 18 geleistet werden. Hintergrund ist, es zeichnen sich weitere notwendige Maßnahmen in der Landesforstanstalt ab und mit diesem Titel soll dann nur praktisch die Möglichkeit geschaffen werden, die Investition zu tätigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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