Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz – ThürAIKG –)

RedenUte LukaschWohnungspolitik

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2276


Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Hier im Thüringer Landtag steht jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2276 mit der offiziellen Bezeichnung Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen, kurz auch genannte das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz.


Am 31.08. hat der Landtag das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen. Der Ausschuss hat in vier seiner Sitzungen den Gesetzentwurf inhaltlich beraten, einmal in seiner 28. Sitzung am 22. September, danach in seiner 29. Sitzung am 28. September, dann in seiner 30. Sitzung am 3. November und schließlich abschließend in seiner 31. Sitzung am 1. Dezember. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/3124 liegt Ihnen heute vor.


Die 30. Sitzung am 3. November wurde für die Durchführung einer mündlichen Anhörung genutzt. 36 Anzuhörende wurden angeschrieben, 28 Zuschriften haben wir erhalten. Dabei nahmen insgesamt 15 Institutionen die Gelegenheit wahr, ausführlich zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Die mehrheitlichen Positionierungen, Wünsche und Korrekturen fanden dann Einmündung in einen Änderungsantrag des Gesetzes in zwei Punkten. Der Änderungsantrag wurde dann von den Aussschussmitgliedern einstimmig in der 31. Sitzung am 1. Dezember verabschiedet. Er ist auch der wesentliche Inhalt der Beschlussempfehlung, die Ihnen heute hier zur Beschlussfassung vorliegt.

Zusammenfassend geht es in den Änderungsanträgen einmal um die Führung der Berufsbezeichnung auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, also im Ruhestand – das ist eine Einzigartigkeit, denn wir sind das einzige Bundesland, dass damit diese Berufsbezeichnungen nach dem Berufsleben im Ruhestand einführt –, und vor allem um eine einvernehmliche Regelung der Mindestversicherung bei Bauvorhaben. Dies bedeutet sowohl für den Verbraucher als auch für die Architektinnen und Architekten eine starke Verbesserung. Wir unterscheiden uns da wirklich deutlich von allen anderen Bundesländern.


(Beifall SPD)


Zum Schluss erlaube ich mir ein paar persönliche Anmerkungen: Auf dem Gebiet hat es eine Sachzusammenarbeit mit allen Abgeordneten gegeben, bei denen ich mich ganz besonders bedanken möchte, auch für die Sachlichkeit in der Debatte, die konstruktiv mit der Architektenkammer, mit der Ingenieurkammer geführt wurde, sodass ein einstimmiger Beschluss im Ausschuss gefasst werden konnte. Insbesondere möchte ich mich bei Eleonore Mühlbauer bedanken, die auch über den Arbeitskreis hinaus uns in unserem Arbeitskreis immer wieder mit ihrem Fachwissen zur Verfügung gestanden hat. Bedanken möchte ich mich auch beim Ministerium, welches den Gesetzentwurf gut vorbereitet hat. Es ist wohl eine Seltenheit, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das ohne zusätzliche Richtlinien und Verordnungen auskommen wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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