Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5038

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich entstehen Kosten für die Tätigkeit bauvorlageberechtigter Personen.

 

Worum geht es hier? Dem Text nach um die Erweiterung des Personenkreises für die Bauvorlageberechtigung. Wollen Menschen ein Haus bauen, benötigen sie eine Baugenehmigung, das ist den meisten Bauwilligen geläufig. Grundlage ist eine Genehmigungsplanung. Die AfD möchte mit ihrem Antrag den Kreis derer, die eine Baugenehmigung beantragen können, um die Meister erweitern.

 

Ich habe nicht gesagt, dass die Versicherung ein Problem ist, sondern Ihr Antrag zielt darauf ab, Kosten zu sparen. Die Kosten, die für die Versicherung anfallen, sind in jedem Fall gleich, egal ob die jetzt ein Meister abschließt oder ein Ingenieur, weil auch ein Meister versichert sein muss. Also ist diese Zielrichtung, die Sie mit ihrem Gesetzentwurf machen oder implementieren, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch Geld sparen, die Bauanträge stellen wollen, aus meiner Sicht nicht gegeben. Genauso ist es bei der Qualifizierung. Ich habe gesagt, ich habe meine Hochachtung vor jedem Meister in dem Gewerke und trotzdem reicht die Ausbildung, so wie sie jetzt ist, nicht aus, und auch diese Nachqualifizierung kostet Geld. Auch das Erstellen von Bauvorlagen, also von den Unterlagen für Baugenehmigungen, macht der Meister nicht einfach so mal als Hobby in der Freizeit, sondern er benutzt seine Arbeitszeit, die er natürlich gegenüber demjenigen, der bauen will, als Kosten in Rechnung stellt.

 

Minister Hoff hat gesagt, dass er die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt auch noch mal hinterfragen will, dass wir da nachsteuern müssen und noch mal diese Auswertung vornehmen, aber ich ziehe meinen Hut vor jedem Architekten und Ingenieur, der plant und baut, weil sie auch die Gesamtübersicht haben und nicht bloß die einzelne Maßnahme sehen können.

 

Meister sind sicher sehr kompetente Ansprechpartner für Bauvorhaben, aber wie steht es um die Kenntnisse der Baunovellen usw. aus? Es ist notwendig, sich alles in der Nachqualifizierung zu erarbeiten. Das habe ich alles schon beim letzten Mal gesagt. Ich glaube nicht, dass das in der derzeitigen Situation eine Entlastung bringt, denn auch wir reden immer vom Fachkräftemangel, gerade in den Gewerken, die den Bau betreffen. Wenn wir die Arbeitskräfte noch zusätzlich mit den Planungen für Gebäudeklassen 1 und 2 binden, glaube ich nicht, dass das eine Entlastung für den Markt bringt und zu schnellerem Bauen führt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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