Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5038

 

Sehr geehrter Präsident, für die Planung bei Neubau und Bestand ist eine Bauvorlageberechtigung dringende Voraussetzung. Natürlich entstehen Kosten für die Tätigkeit der bauvorlageberechtigten Personen, aber die bemisst sich prozentual an den Baukosten. Der Grund, warum sich Menschen keine Wohnung leisten können, besteht allein darin, dass die Preise für Immobilien durch Immobilienspekulation und die Preise am Bodenmarkt so gestiegen sind.

 

Worum geht es hier? In dem Text geht es darum, dass der Personenkreis zur Bauvorlageberechtigung erweitert werden soll. Menschen, die ein Haus bauen wollen, benötigen in der Regel – also ich vereinfache das – einen Architekten oder einen Ingenieur, einen Statiker, um ein Haus bauen oder umbauen zu können. Die AfD möchte gern, dass das geändert wird und der Personenkreis vergrößert wird. Also ich ziehe vor jedem Meister und Handwerker hier meinen Hut und trotzdem ist die Bauvorlageberechtigung eben mehr als nur die Ausbildung. Ingenieure und Architekten haben eine spezielle Ausbildung, und ob dadurch die Kosten, wenn wir den Personenkreis erweitern, tatsächlich gesenkt werden, wage ich zu bezweifeln, denn auch Meister in den verschiedenen einzelnen Gewerken müssen sich weiter ausbilden und müssen sich weiter auch fortbilden. Hinzu kommt noch, dass sie dann eine zusätzliche Versicherung abschließen müssen, was die Architekten und Ingenieure in der Regel machen, damit sie diese Bauvorlageberechtigung vornehmen können. Die Zeit für Planung, die macht der Handwerker auch nicht für umsonst, also wird sich eine Kostenverringerung meiner Ansicht nach nicht einfach so einstellen. Denn auch Meister in verschiedenen Gewerken haben, also Handwerke sind gefragt und Handwerk hat auch goldenen Boden, relativ hohe Stundensätze, sodass da keine Kostenveränderung zu spüren ist.

 

Ich glaube nicht – und ich spreche hier für Rot-Rot-Grün –, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen und auch nicht einer Überweisung an den Ausschuss. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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