Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9641

 

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 05.03. wurde nach intensiver Einarbeitung der Entwurf zur Thüringer Bauordnung durch das Ministerium vorgestellt. Den Abgeordneten – das hat Herr Malsch schon gesagt – wurde der Referentenentwurf bereits vor einem Jahr zur Kenntnis gegeben. Ich habe bisher keine Anfragen oder Nachfragen zur Bauordnung nach dem Referentenentwurf von Ihnen irgendwo zur Kenntnis genommen.

 

Das Gesetz, welches aus dem Jahr 2014 stammt und zuletzt 2022 geändert wurde, stellt damit die modernste Bauordnung im gesamten Bundesgebiet dar. Der Entwurf spiegelt nicht nur die zahlreichen Veränderungen auf Bundes- und Europaebene wider, wie etwa in den Bereichen Digitalisierung oder Energieerzeugung, sondern er entspricht auch langjährigen Forderungen der Linken, eine bessere Grundlage für barrierefreies Bauen und damit ein besseres Leben in Thüringen zu schaffen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

So müssen beispielsweise in Gebäuden, die nach Bauordnung mit einem Fahrstuhl auszustatten sind, nicht nur in einer Etage, sondern in mindestens zwei Geschossen barrierefrei zugängliche Wohnungen vorhanden sein. Damit soll das Angebot an barrierefreiem Neubau verstärkt sowie den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen und den Folgen einer alternden Gesellschaft begegnet werden. Von den Maßnahmen zum Abbau der Barrieren profitieren nicht nur ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sondern auch junge Familien, die mit Kinderwagen, Laufrad und Co. unterwegs sind. Auch denen wird der Alltag erleichtert.

 

Ein weiterer wichtiger Beitrag ist außerdem die Ergänzung von barrierefreien Freisitzen wie Balkonen oder Terrassen, denn die Praxis hat gezeigt, dass es in den letzten Jahren große Probleme gab, wenn barrierefreie Wohnungen gebaut wurden und dann doch die Terrasse oder der Balkon mit einer nicht unerheblichen Barriere versehen war, sodass die Menschen mit Rollstuhl dies nicht nutzen konnten. Um neben physischen auch bürokratische Hürden abzubauen, wurde die bestehende Bauordnung außerdem einer Prüfung auf unnötige Formerfordernisse unterzogen. Damit ebnet der Entwurf digitale Baugenehmigungen und damit beschleunigen und vereinfachen wird die Bauverfahren.

Zum Thema „Nachhaltigkeit“ hat hier die Abgeordnete Wahl schon ausführlich geschildert, was die energetische Sanierung usw. alles umfasst. Das will ich nicht alles noch mal erzählen. Ich würde nur noch mal ganz kurz darauf eingehen: Sicherlich ist das ein umfangreiches Werk. Trotzdem möchte ich noch mal daran erinnern, der Referentenentwurf ist schon ein Jahr in unseren Händen und wir hätten damit arbeiten können. Ich habe den immer auf dem Schreibtisch ganz oben liegen gehabt, weil mir das wirklich eine Herzensangelegenheit ist, barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dass man da diese Hürden überwindet, das ist einer der größten Knackpunkte oder eines der für mich persönlich ganz wichtigen Dinge.

 

Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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