Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren 1/2

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/723

 

Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren sollen drei Dinge geregelt werden: zum einen die Verwendung von Holz als Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, soweit es die technischen Voraussetzungen hergeben; dann zum zweiten die Nutzung von Elektromobilität und der Ausbau von Mobilfunknetzen, die keine bauaufsichtlichen Verfahren brauchen – es ist eigentlich eine Vereinfachung für die Nutzer, die Fahrradstellplätze und Fahrradgaragen bauen wollen –; als dritter Punkt weitere Genehmigungsverfahren. Wir haben heute schon sehr viel von Bürokratie gesprochen.

 

Das wäre einer der Punkte, wo es dann zur Vereinfachung käme. Früher hat man da gesagt, die Eine-Stempellösung, sodass diejenigen, die den Bauantrag stellen, nicht auf zehn Behörden rennen müssen, sondern nur einen Ansprechpartner haben. Ich glaube, dass das ganz gut ist. Das betrifft mehrere Regelungen. Zum einen ist es die Bauordnung, die wir aufgreifen wollen. Die Bauordnung liegt schon im Ausschuss mit mehreren Angelegenheiten. Ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, die der Koalition gefolgt ist und uns ermöglicht hat, dass wir den Antrag jetzt schon einbringen können. Ich finde, dass wir die Bauordnung nicht dreimal im Jahr anfassen sollten, sondern sie, wenn sie jetzt im Ausschuss liegt, umfassend beraten und mehrere Dinge zur gleichen Zeit erledigen. Von der CDU liegt der Antrag zum Typenbau vor, der ermöglichen soll, Holzbau auf Typenbauweise zu erledigen. Das wäre schon eine ganz gute Sache. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich.

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