Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren 2/2

Ute Lukasch
RedenUte Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/723

 

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wusste nicht, dass man zu einem Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren so viel Unsinn reden kann. Aber na ja, gut.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehr geehrte Frau Tasch, Frau Vorsitzende, Sie haben das schon angedeutet: Wir waren uns als Kolleginnen und Kollegen alle einig, dass der Holzbau in Thüringen vorangetrieben werden muss. Es ist nur gut und richtig, dass wir alle drei Gesetzentwürfe, die im Ausschuss vorlagen, gemeinsam beraten haben, sodass wir nicht ständig die Bauordnung ändern. Denn jede kleine Änderung führt dann auch zu einem Ergebnis. Ich habe ja in der ersten Rede schon gesagt, dass ich das sehr unterstützte, die Bauordnung zur Typengenehmigung einzuführen, damit man den Wohnungsbau preiswerter gestalten kann – nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Gleiches trifft auf Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime zu; in Mühlhausen wird jetzt ein Seniorenheim in Holzbauweise gebaut. Ich finde das großartig, wenn so etwas genutzt wird und dann auch noch preiswerter gestaltet werden kann.

 

Das Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren war zur Entbürokratisierung gedacht. Das ist die sogenannte Ein-Stempel-Lösung, die sich viele Bauunternehmen und Wohnungsunternehmen gewünscht haben, damit sie nur einen Ansprechpartner haben, zu dem sie hingehen, damit die eigentlichen Verwaltungsgänge dann innerhalb der Verwaltung ablaufen, sodass nicht mehrere Genehmigungen notwendig sind. Das spart Kosten und das spart auch Zeit.

 

Wir hatten in der letzten Änderung, die wir in der vorhergehenden Legislatur noch verabschiedet haben, auch die digitale Beantragung mit eingearbeitet, sodass das insbesondere in den jetzigen Zeiten – wenn wir dieses Gesetz noch so verabschieden – noch schneller gemacht werden kann und das wirklich zur Entbürokratisierung beiträgt.

Wir haben in dem Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren sicherlich die E-Mobilität drin. Sicherlich geht es da auch um Fahrräder. Aber sicherlich denken Sie auch an die vielen Menschen, die vielleicht im Rollstuhl sitzen, sitzen müssen und dann einen Elektrorollstuhl haben und nicht wissen, wo sie den dann günstig parken und aufladen können. Man muss nicht immer nur sehen: Das ist Rot-Rot-Grün, und dann diese Schwarzmalerei. Das ist purer Unsinn, was Sie hier erzählt haben. Sie sollten mal wirklich darüber nachdenken, wie man so etwas machen kann, weil sich nämlich auch viele Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind, ein E-Fahrrad kaufen, um damit noch aktiver am Leben teilnehmen zu können. Das halte ich für puren Blödsinn, was Sie da erzählt haben.

 

Sehr geehrter Kollege Bergner, ja, wir haben schon mit Ihrem Gesetzentwurf gehadert. Ich verstehe das, ich kann das nachvollziehen. Es ist ein bisschen wie DDR-Recht: Was dann nach fünf Jahren ist, ist dann gültig. Viele Architekten und Planer sagen aber: Wir sind auch darüber hinaus so gut versichert, dass das nicht notwendig ist. Deutschland ist das Land der Klagen und wer klagen will, klagt dann so oder so. Wir haben uns verschiedene Meinungen angehört. Auch in den Stellungnahmen war eigentlich nur eine, die dafür gesprochen hat, das war die Ingenieurkammer. Deswegen haben wir dann in …

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Also die Betroffenen, ja?)

 

Nein, das betrifft nicht nur die. 

 

Auf jeden Fall haben wir uns dann in der Abwägung gegen Ihren Gesetzentwurf entschieden und lehnen den sozusagen ab.

 

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der CDU – also 1 a – und zu 1 c, und auch den Entschließungsantrag tragen wir mit, der ist gut und richtig und er ist auch notwendig. Darin sind noch mal Hausaufgaben für die Landesregierung formuliert und wir werden ein Auge darauf haben, dass sie das auch umsetzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

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