Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 – ThürHhG 2023 –)

Ute Lukasch
RedenUte Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6132

 

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 18 beinhaltet die staatlichen Hochbaumaßnahmen von allen Ministerien und vom Thüringer Rechnungshof bis hin zu der Kofinanzierung der EFRE-Fördermittel für die Hochschulen und Hochschulkliniken. Dieser Haushaltsplan umfasst kleine und große Neubau-, Umbau- und Erweiterungsbauten, wie zum Beispiel der Landespolizeiinspektion Erfurt, der Landesfeuerwehrschule, des Sportgymnasiums Oberhof, der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld, des Landgerichts Erfurt, der Friedrich-Schiller-Universität, der Bauhaus-Universität in Weimar, um nur einige wenige zu nennen.

 

Eingeplant sind auch die Kosten für Baupreissteigerungen. Veranschlagt sind auch die Weiterführung von Baumaßnahmen, die bereits begonnen oder geplant wurden. Mit dem Beschluss des Haushalts gibt es Planungssicherheit für alle großen und kleinen Baumaßnahmen, auch für die Unterhaltung von Gebäuden und für notwendige Sicherungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden wie zum Beispiel am Schloss Reinhardsbrunn.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 18.15 Uhr durch und ich will euch nicht überstrapazieren. Sie können alle selbst lesen. Sie, liebe Zuschauer, können sich gern bei Nachfragen an mich wenden, insbesondere zu den Detailaufgaben. Die Aufgaben sind vielfältig und viel zu komplex, um sie in 3 Minuten zu klären. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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