Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern

Ute Lukasch

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3116

 

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, vor allen liebe Mieterinnen und Mieter draußen an den Bildschirmen, „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“ war heute der Titel der Aktuellen Stunde der CDU. Ich möchte mich erst mal bei der CDU für dieses Thema bedanken. In ihrer Begründung jedoch geht die CDU von Stillstand aus und vermischt das mit dem Aus des Berliner Mietendeckels. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht nicht den Mietendeckel als solchen, also das Instrument der Mietpreisbegrenzung kritisiert, sondern die Zuständigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass das Instrument Mietpreisbremse oder Mietendeckel zulässig ist.

Übrigens, Herr Bergner, Ziel des Mietendeckels war der Deckel und nicht der Neubau. Für den Neubau gibt es andere Instrumente.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die müssen Sie erst finden!)

 

Zum anderen hat dieses Urteil natürlich keine Auswirkungen auf die Thüringer Richtlinien. Richtlinien in Thüringen werden immer nur für einen begrenzten Zeitraum beschlossen – das wissen Sie, wissen Haushaltsgesetzgeber; anders geht es gar nicht –, um dann ihre Wirkung und Anwendbarkeit zu überprüfen.

 

Ja, Herr Malsch, ich gebe Ihnen recht, es ist April und es dauert auch mir zu lange. Ich kann Ihnen aber sagen, der Herr Minister hat die Richtlinie unterschrieben und im nächsten Staatsanzeiger wird sie veröffentlicht.

 

Im vergangenen Jahr wurden über das Familienbaudarlehen mit 4,1 Millionen Euro insgesamt 50 Wohnungseinheiten gefördert, Modernisierung von Eigenwohnraum mit 3,1 Millionen Euro, der Neubau von Sozialwohnungen mit 44 Millionen Euro – 438 Wohnungen –, und in der Barrierereduzierung wurden 5 Millionen Euro bewilligt mit 560 Wohnungen, die saniert werden konnten. Für den Sanierungsbonus gab es 1,7 Millionen Euro; das ist also für die Sanierung von Eigenheimen für Menschen mit kleinem Einkommen, insbesondere um unsere Dorfkerne zu stärken. All diese Programme standen und stehen auf dem Prüfstand. Zunächst sollten wir aber klären: Wie wollen wir denn leben in Thüringen? Was verstehen wir unter sozialem Wohnungsbau? Nimmt man das Wort „sozial“ oder die Definition, kann das interpretiert werden als Gesellschaftsform, also gemeinsam miteinander leben, wohnen und unabhängig vom Geldbeutel. Jeder und jede hat ein Recht auf Wohnen, sollte das unbedingt haben, und zwar auf bezahlbares Wohnen.

 

In der Bilanz zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung betonte Herr Altmaier noch einmal, dass jeder Zweite das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein hätte und damit auf bezahlbaren Wohnraum. Damit ist doch klar, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ein bundesweites Problem ist. Thüringen hat natürlich einen sehr unterschiedlichen Wohnungsmarkt – Herr Bergner ist darauf eingegangen. Während in den Städten Erfurt, Weimar und vor allem in Jena bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt wird, haben andere Städte immer noch mit Rückgang der Bevölkerung zu tun und damit mit Leerstand zu kämpfen. Und genau vor diesem Hintergrund standen diese Richtlinien auf dem Prüfstand. Die Antragslage zeigte uns, dass der Bedarf sehr hoch ist. Im Ministerium liegen Anträge von über 100 Millionen Euro vor. Dem gegenüber stehen trotz Aufstockung des Wohnungsbauvermögens nur 50 Millionen Euro. Um diese Mittel zielgenau nach dem Bedarf einzusetzen, war also eine Überarbeitung notwendig. Ich habe keine Angst, dass das Geld trotz der späten Inkraftsetzung nicht ausgegeben wird, denn die Antragsliste ist lang. Für 2022 heißt es trotzdem: Vorlauf schaffen. Gerne lade ich Sie ein, zu diskutieren, wie wir miteinander leben wollen, wie ich einen bezahlbaren Mietpreis bei der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase bekomme, wie wir hier in Thüringen Bürokratie abbauen können, also wie wir das soziale Wohnungswesen insgesamt weiterentwickeln können. Da spielen Themen, die Sie schon genannt haben, eine große Rolle: Nachhaltigkeit, Bauen mit Holz, die Beziehung Stadt und Land, wachsende Städte, Leerstand in den Dörfern, Flächenversiegelung, Modernisierungsumlage, Baupreise, Gemeinwohlorientierung und auch die Gewinnabführung kommunaler Unternehmen zur Deckung von Haushalten, aber auch Themen wie die Verhinderung der Mieterhöhung nach § 558 BGB, also die Erhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete.

 

Thüringen braucht hierzu eine Strategie. Danach sollten wir die Förderrichtlinien ausrichten. All das wird eine große Rolle spielen, denn die Thüringer Wohnungswirtschaft – vor allem die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen – steht vor einer zweiten Modernisierungswelle. Wir als Abgeordnete sind nach Artikel 15 unserer Verfassung verpflichtet, für bezahlbares Wohnen für die Mieterinnen und die Mieter zu sorgen.

 

Vizepräsident Bergner:

 

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

 

Abgeordnete Lukasch, DIE LINKE:

 

Oh, Entschuldigung. Danke, ja.

 

Als Linke vertreten wir natürlich die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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