Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung von Fonds zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus

RedenUte LukaschWohnungspolitik

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1090


Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, der Investitionsstau ist groß. Diesen Satz haben wir heute mehrfach fraktionsübergreifend gehört. Aus den Entflechtungsmitteln sollen dem Fonds für Förderung von Städte- und Wohnungsbau 15 Millionen Euro in dem Haushalt 2016/17 zugeführt werden. Die Zuführung ist eigentlich eine Absenkung, das ist uns allen klar. Dennoch ist sie notwendig, weil Investitionen notwendig sind.


Die Anträge allein im sozialen Wohnungsbau sind in den letzten Jahren gesunken. 2010 sprechen wir noch von 24 Anträgen mit 251 Wohnungen und 2014 wurde das Fördermittelprogramm für den sozialen Wohnungsbau gar nicht abgerufen, also null Anträge, null Wohnungen. Ursachen ist zum einen die Finanzkrise, da die Zinsen auf dem freien Markt bequemer für die Wohnungsunternehmen sind als bei den Förderbanken. Da gibt es keine Belegbindung, keine komplizierten Antragsverfahren und Bauen ist hier auch mit Gewinnoptimierung vollführt worden.


Eine weitere Ursache ist der verschobene Markt. Während in Erfurt, Weimar und Jena die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum sehr hoch ist, stehen andere Kommunen vor ganz anderen Herausforderungen. Dort müssen Abriss, Neubau und Umbau miteinander verknüpft werden, um auch zukünftig Stadtentwicklung und Infrastruktur entwickeln zu können.


Die Wohnungswirtschaft ist nicht nur maßgeblich an der Stadtentwicklung oder Infrastruktur beteiligt, sondern sie ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, insbesondere im Bau und auch in den nachfolgenden Gewerben. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Entflechtungsmittel in Höhe von 14 Millionen Euro für Investitionen ausgegeben und eingeplant und diese auch flexibel gestaltet werden. Allein die Thüringer Wohnungswirtschaft beziffert den Investitionsbedarf bis 2030 im Wohnungsbau und in der dazugehörigen Infrastruktur auf 90 Milliarden Euro, allein im Wohnungsbau – an den Gebäuden – von 56 Milliarden Euro.


Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft überarbeitet derzeit die Förderrichtlinien. Wir konnten das ja im letzten Ausschuss hören und wir werden auch da dranbleiben. Es werden zwei Programme neu aufgelegt. Ich bin optimistisch, dass diese schnellstens auf den Weg gebracht werden und somit wieder Voraussetzungen geschaffen werden, sozialen Wohnungsbau und auch die Stadtentwicklung voranzubringen. Ich sage aber auch ganz ehrlich, dass die Entflechtungsmittel auf 2016/17 zeitlich begrenzt sind. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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