Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen: Gewaltschutz ernst nehmen - Strukturen ausbauen

Karola Stange
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Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie frauen-, behinderten- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland leider noch immer alltäglich. Fast jede dritte Frau hat in ihrem Leben Gewalt erfahren. Besonders sind Frauen von Gewalt in der Partnerschaft oder häuslicher Gewalt betroffen.“

 

Die Abgeordnete verweist auf besorgniserregende Zahlen: So ist laut Portal „Statista“ die Gewalt an Frauen in Partnerschaften von 2013 bis 2020 in Deutschland stetig gestiegen: Waren es 2013 bereits mehr als 100.000 Fälle, sind es im Jahr 2020 schon mehr als 119.000 Betroffene pro Jahr. Und auch die Zahlen zur häuslichen Gewalt geben Anlass zur Sorge: Laut einer Kleinen Anfrage (Drucksacke 7/6588) sind im Jahr 2021 mehr als 2.400 Frauen in Thüringen Opfer von häuslicher Gewalt geworden.

 

„Hinzu kommt: Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt sind die Statistiken häufig unzuverlässig und die Dunkelziffer wird weitaus höher geschätzt. Diese Zahlen machen deutlich, dass es mehr Gewaltschutz braucht. Wir haben uns in Thüringen dazu verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Diesen Beschluss nehmen wir ernst. Das heißt für uns: Gewaltschutz ausbauen, niedrigschwellige Angebote und Maßnahmen schaffen, damit Frauen, die Gewalt erfahren haben oder denen Gewalt angedroht wird, schnell Hilfe und Unterstützung erfahren können“, so Stange weiter.

 

Die Abgeordnete verweist darauf, dass in den gesellschaftlichen Diskussionen allzu häufig spezifische Gruppen gewaltbetroffener Frauen nicht berücksichtigt werden. „Wir müssen den Fokus auch auf von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderungen lenken. Frauen mit Behinderung erleben im Durchschnitt weitaus häufiger sexuelle, körperliche oder psychische Gewalt.“ So zeigt die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2012, dass Frauen mit Behinderung zwei bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind. Gerade auch die Gewalterfahrung in Einrichtungen ist noch immer ein unzureichend angegangenes Problem. Seit Juni 2021 werden mit dem §37a SGB IX Einrichtungen der Behindertenhilfe dazu aufgefordert, einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte vorzulegen. „Hier gilt es nun sicherzustellen, dass Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe umgesetzt werden. Darüber hinaus braucht es an dieser Stelle gesetzgeberische Nachbesserungen auf Bundesebene: So werden aktuell keinerlei Mindestkriterien genannt, die mit den Gewaltschutzkonzepten erfüllt werden müssen. Um ein effektives und wirksames Konzept auf den Weg zu bringen, ist die Benennung von Mindestkriterien aber dringend notwendig.“

 

„Ich danke all den Frauen, die ihre Stimme erheben, gegen Gewalt vorgehen und sich für einen besseren Gewaltschutz in unserer Gesellschaft einsetzen. Mehr Gewaltschutz ist für DIE LINKE im Thüringer Landtag keine politische Phrase, sondern wird entschlossen angegangen“, schließt die Abgeordnete ab.