Grundsteuerreform - Die Grundsteuer wird neu berechnet

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Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird unterschiedlich behandelt.

Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt.

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten.

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:                                                       

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung
  • Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: legt Stadt beziehungsweise Gemeinde fest

Die Länder haben bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten („Öffnungsklausel“). Thüringen macht von der sogenannten „Öffnungsklausel“ keinen Gebrauch und wird die bundesgesetzlichen Regelungen übernehmen und anwenden.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. 1.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht zum Übergang weiter. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. 1.2025 nach Aufforderung durch die Kommune zu zahlen.

Eigentümer von Grundbesitz müssen ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bis zum 31.10.2022 elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Möglichkeit der Erklärungsabgabe über ELSTER wird ab dem 01.07.2022 eröffnet.

In Thüringen haben die Vorbereitungen zur Grundsteuerreform haben bereits begonnen. Derzeit werden in den Finanzämtern strukturelle, organisatorische, personelle und inhaltliche Veränderungen vorgenommen, um die neuen Aufgaben zeitnah erledigen zu können.

Für weitere Fragen können Sie sich gern an unsere Büros wenden.